verkehrs-
sicherung

Verwaltung

Von der Antragstellung bei den zuständigen Behörden bis zur Disposition der Anordnungen gemäß § 45 der StVO zur Durchführung diverser verkehrsrechtlichen Maßnahmen erfüllen wir alle Grundlagen entsprechend der geltenden Vorschriften.

 

Umsetzung

Unsere Kolonnen führen vor Ort die Verkehrssicherung gemäß den Vorgaben durch. Die Mitarbeiter verfügen über entsprechende Nachweise zur MVAS und werden regelmäßig geschult.

 
Verkehrssicherung

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss der Baumbestand in regelmäßigen Abständen auf vorhandene Sicherheitsrisiken kontrolliert werden.

Ziel der Verkehrssicherung von Bäumen ist vor allem die Pflege und der Erhalt von Jung- und Altbäumen. Siehe Baumpflege.

 

Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Wir stellen den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand wieder her, um Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.