GEOTHERMIE -
erdwärme
Die Firma Fendesack errichtet seit über 20 Jahren Geothermieanlagen. Die Größe der Anlagen erstreckt sich von nur einer Bohrung des privaten Bauherrn bis zu Großanlagen mit über 100 Bohrungen. Zu unseren Auftraggebern gehören private Bauherren, Installateure und Generalbauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber.
Die Gewinnung von Erdwärme über sog. Schluckspenderbrunnen und Flächenkollektoren ist ebenfalls möglich.
Unser Fachpersonal übernimmt die Bohrung und die Verlegung von Erdwärmesonden.
Wir sind W120-2 zertifiziert.
leistungs-
spektrum
- Machbarkeitsanalyse
- Angebotserstellung
- Bearbeitung aller behördlichen Anträge
- Termin 1: Ausführung der Bohrung(en)
- Termin 2: Verlängerung der Sondenleitung in ca. 80 cm tiefen Gräben bis zum Übergabepunkt im Gebäude für Heizungsbauer
- Dokumentation: Übergabe der Revisionsunterlagen an Auftraggeber und die Untere Wasserbehörde
Voraussetzungen für eine Geothermiebohrung
Vor ort
- Wir benötigen einen entsprechend großen Durchgang - mindestens 2,50m Breite und 3,50m Höhe - um an den Ort der Bohrung zu gelangen.
- Eine Bohr- und Lagerfläche von ca. 5x10m ist erforderlich.
- Unsere Bohrgeräte müssen bei Betrieb auf einem festen Untergrund stehen.
- Neben dem Bohrgerät muss auch ein Container für Wasser und das Material angeliefert und platziert werden können. Die Einhaltung von Abständen gilt in diesem Fall auch (siehe Abstände).
Kampfmittelfreigabe
Eine Kampfmittelfreigabe vor Beginn der Abteufung ist unbedingt notwendig!
Für NRW finden Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf weitergehende Informationen.
Für Niedersachsen schauen Sie bitte hier: LGLN
Gesetzliche Mindestabstände
- Zu den Grundstücksgrenzen 3m (in Niedersachsen 5m)
- Vom Haus selbst 2m Abstand
- Bohrungen erfolgen jeweils in einem Abstand von 6m
- Von Leitungen ist ein Abstand von ca. 1m einzuhalten
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Geothermiebohrung bei Bestandsbau